Unverfallbarkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer Eigentumsrechte an den vom Arbeitgeber bereitgestellten Leistungen oder Beiträgen erwirbt, z. B. Aktienoptionen, Rentenpläne oder vom Arbeitgeber geleistete Beiträge zu einem Rentenkonto. Es handelt sich dabei um einen Mechanismus, der es den Arbeitnehmern ermöglicht, über einen bestimmten Zeitraum schrittweise die Kontrolle über diese Leistungen zu erwerben und zu erhalten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, klare Unverfallbarkeitspläne aufzustellen und sie den Arbeitnehmern auf transparente Weise mitzuteilen. In diesen Zeitplänen sollten die spezifischen Zeitrahmen und Bedingungen dargelegt werden, unter denen die Mitarbeiter Eigentumsrechte an ihren Leistungen erwerben. Eine regelmäßige Kommunikation über die Meilensteine und Fortschritte bei der Unverfallbarkeit kann auch dazu beitragen, die Mitarbeiter zu motivieren und ihr Engagement für das Unternehmen zu verstärken.
Beispiel für Unverfallbarkeit
Einer Mitarbeiterin (Sarah) wurden 4.000 Aktienoptionen mit einem Unverfallbarkeitsplan von vier Jahren zugeteilt. Dieser Zeitplan sieht eine einjährige Sperrfrist und dann eine monatliche Unverfallbarkeit vor.
Am Ende des ersten Jahres (Cliff Period) werden Sarah 25 % (1.000 Aktien) übertragen.
In den nächsten drei Jahren erwirbt Sarah die restlichen 75 % (3.000 Aktien) monatlich (3.000 / 36 Monate = 83,33 Aktien pro Monat).
Am Ende der vier Jahre ist Sarah voll erdient und besitzt alle 4.000 Aktien.
Trending Begriffe
Homeoffice-Zuschuss
Arbeitsplätze aufwerten
Boomerang-Mitarbeiter:innen
Legendäre Ehemalige, neue Superstars
Lohnnebenleistungen
Mehr Lohn für Arbeit
Abwesenheitsmanagement
Arbeit und Wohlbefinden in Einklang bringen
Steuertransparente Gesellschaft
Einfache Struktur, volle Kontrolle
Geldwerter Vorteil
Steuerpflichtige Sachleistungen
Vetternwirtschaft
Können, ganz ohne Vitamin B
Aufwärtsmobilität
Höhen erklimmen, ohne Schwindel