Wie hoch ist dein Scheinselbstständigkeitsrisiko?
Mit unserem kostenlosen Beurteilungstool kannst du das Risiko für dein Unternehmen berechnen – und erfährst, was du tun kannst. Wir benötigen dazu keine Finanz- oder Personaldaten. Alle Angaben sind streng vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
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Wie lange arbeiten selbstständige Auftragnehmer:innen in der Regel für dein Unternehmen?
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Können deine Auftragnehmer:innen frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden?
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Können deine Auftragnehmer:innen frei entscheiden, wie sie eine Aufgabe erledigen?
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Entsprechen die Tarife, die du deinen Auftragnehmer:innen zahlst, in etwa dem, was deine Angestellten für eine vergleichbare Leistung erhalten?
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Bietest du deinen Auftragnehmer:innen Benefits wie Krankenversicherung, bezahlten Urlaub, Zuschüsse zur Berufshaftpflicht- oder anderen Versicherungen usw. an?
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Haben deine Auftragnehmer:innen den gleichen Zugang zu internen Systemen wie deine Angestellten?
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Stellst du deinen Auftragnehmer:innen Arbeitsgeräte zur Verfügung?
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Dürfen Auftragnehmer:innen ohne dein vorheriges Einverständnis Aufträge an Unterauftragnehmer:innen oder eigene Angestellte vergeben?
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Sind einige deiner Auftragnehmer:innen weisungsbefugt gegenüber Angestellten oder anderen Auftragnehmer:innen? Das umfasst auch Arbeits- oder Leistungsbeurteilungen.
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Arbeiten deine Auftragnehmer:innen auch für andere Unternehmen?
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Haben negative Leistungsbeurteilungen für Auftragnehmer:innen dieselben Konsequenzen wie für Angestellte? Müssen sie zum Beispiel Maßnahmen zur Leistungsverbesserung durchlaufen?
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Sind Auftragnehmer:innen zu unternehmensinternen Events eingeladen?
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Haben deine Auftragnehmer:innen eine Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder ähnliche Versicherungen abgeschlossen?
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Häufig gestellte Fragen
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Unternehmen Arbeitskräfte ungerechtfertigterweise als selbstständige Auftragnehmer:innen behandeln und nicht als angestellte Mitarbeiterinnen. Das hat zur Folge, dass Lohnsteuern und Sozialabgaben nicht bezahlt werden und Arbeitskräfte nicht erhalten, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht.
Freie Auftragnehmer:innen sind eine sehr gute Lösung zur Abdeckung eines temporären Bedarfs. Sie sollten aber per Definition nicht für andere Mitarbeiter:innen oder größere Projekte verantwortlich sein.
Außerdem sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und auch für andere Kunden arbeiten können.
Einige Unternehmen nutzen selbstständige Auftragnehmer:innen als „Pseudo-Angestellte“. Sie bezahlen sie als Auftragnehmer:innen, obwohl sie unter örtlichem Recht wahrscheinlich als Angestellte eingestuft werden müssten.
Diese „Pseudo-Angestellten“ sind feste Mitglieder der Belegschaft und ihre Arbeit und Arbeitsbedingungen werden vom Unternehmen vorgegeben, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen unterschrieben haben. Das sind perfekte Voraussetzungen für ein Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.
Bei Scheinselbstständigkeit drohen schwerwiegende Konsequenzen, ganz egal ob sie absichtlich herbeigeführt wurde oder nicht.
Unternehmen riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch hohe Steuernachzahlungen. Auch deinen Auftragnehmer:innen gegenüber können Verpflichtungen entstehen, etwa in Form von entgangenen Gehältern und Zusatzleistungen.
Zudem besteht die Gefahr, dass geschädigte Auftragnehmer:innen, ihre Berufsverbände oder gewerkschaftliche Vertretungen dein Unternehmen verklagen.
Die Steuerbehörde der USA formuliert es so: „Jede Person, die Leistungen für dich erbringt, ist angestellt, wenn du als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen kannst.“
Das gilt selbst dann, wenn du der Person eine gewisse Handlungsfreiheit einräumst. Entscheidend ist, dass du das Recht hast, die Details der Leistungserbringung zu bestimmen.
Die Regeln, was genau ein Angestelltenverhältnis ausmacht, sind nicht überall auf der Welt gleich.
Aber es gibt eine Reihe von Kriterien, die standortunabhängig darauf schließen lassen, ob ein Risiko von Scheinselbstständigkeit besteht.
Im Vereinigten Königreich beispielsweise wurde Uber gezwungen, alle Fahrer:innen einzustellen, die bisher selbstständig für das Unternehmen gearbeitet hatten. Dieser Rechtsstreit sorgte für viel Aufsehen in der Presse und dauerte ganze fünf Jahre.
Ein weiterer Fall ist der des US-amerikanischen Logistikunternehmens Swift Transportation, das nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren über 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz an 20.000 Arbeitnehmer:innen zahlten musste, die es falsch klassifiziert hatte.
Auf der ganzen Welt gab es in den letzten Jahren ähnliche Fälle. Solche Verstöße bedeuten immer auch einen Imageschaden für Unternehmen. Kunden können sich abwenden und dringend benötigte Fachkräfte suchen sich möglicherweise einen anderen Arbeitgeber.
Auch wenn in einem Unternehmen derzeit noch kein Risiko besteht, ist es wichtig, für die Zukunft vorzusorgen und von Anfang an in allen Ländern rechtlich unbedenkliche Beschäftigungspraktiken zu verfolgen.
Mit Remotes Services vermeidest du von Anfang an Scheinselbstständigkeit. Wir haben lokale Rechtsexpert:innen, die für absolute Compliance sorgen. Mit unseren Tools und Ressourcen kannst du deine Teammitglieder im Einklang mit der jeweiligen Gesetzeslage korrekt als Angestellte oder selbstständige Auftragnehmer:innen klassifizieren.
Remote verwaltet auch die Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen, Steuern und Compliance-Dokumentation. Wir reduzieren so deinen Verwaltungsaufwand und das Risiko kostspieliger Rechtsfehler. Das bedeutet eine enorme Entlastung für Unternehmen und reduziert spürbar das Risiko von kostspieligen Irrtümern.
Contractor Management Plus bietet sogar noch umfassenderen Schutz vor Scheinselbstständigkeit, u. a. durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Million US-Dollar.
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